Unser Ethik-Kodex
GVP-Ethik-Kodex
Fairness, Zuverlässigkeit, Respekt, Vertrauen und Seriosität sind Werte, für die wir uns gemeinsam mit dem GVP stark machen!
Unser Ethik-Kodex steht für eine nachhaltige Qualitätssicherung über die bestehenden gesetzlichen Vorschriften hinaus. Der GVP ist damit am Puls der Zeit. Im Wettstreit um die besten Köpfe und geschicktesten Hände machen wir als GVP-Zeitarbeitsunternehmen deutlich, dass uns der faire Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Kundenunternehmen und Wettbewerbern wichtig ist.
Schlichtungsstelle
Kontakt- und Schlichtungsstelle (KuSS)
Der Gesamtverband der Personaldienstleister unterstreicht mit seinem Ethik-Kodex die Bedeutung der Einhaltung ethischer Regeln für die Zeitarbeit.
Werden ethische Regeln von einem Mitglied des GVP aus Sicht eines Mitarbeitenden, einer Bewerberin oder eines Bewerbers, eines Kundenunternehmens oder einer Einrichtung verletzt, so kann von diesen die GVP-Kontakt- und Schlichtungsstelle (KuSS) angesprochen werden.
Die Kontaktstelle nimmt Anfragen, Beschwerden und Hinweise entgegen. Sie ist damit erste und zentrale Ansprechpartnerin für alle, die sich an die KuSS wenden. Sie bearbeitet die eingereichten Fälle nach folgenden Grundsätzen:
- Die Kontaktstelle nimmt alle Anfragen auf, dokumentiert diese und entscheidet über die weitere Vorgehensweise.
- Die Kontaktaufnahme wird bestätigt.
- Die Kontaktstelle leistet keine Rechtsberatung.
- Handelt es sich nach Prüfung des Falles um eine reine Rechtsfrage, leitet die Kontaktstelle nach Absprache mit der Fragestellerin oder dem Fragesteller die Anfrage an die Geschäftsstelle des GVP weiter.
- Ist nach Prüfung durch die Kontaktstelle kein Verstoß gegen den Ethik-Kodex feststellbar, wird die Fragestellerin oder der Fragesteller über dieses Ergebnis informiert.
Sieht die Kontaktstelle nach Prüfung der Anfrage ethische Regeln des Ethik-Kodexes verletzt, leitet sie diese an die Schlichtungsstelle weiter. Die Mitarbeiter der Kontaktstelle werden vom Schlichterkollegium ausgewählt und eingesetzt. Die Mitarbeiter der Kontaktstelle unterliegen keinen Weisungen des Vorstandes oder der Geschäftsstelle des GVP.
Die Schlichtungsstelle setzt sich zusammen aus drei Personen. Es können weder Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer noch Mitarbeitende aus GVP-Mitgliedsunternehmen oder der GVP-Geschäftsstelle zum Mitglied der Schlichtungsstelle berufen werden.
Die Mitglieder der Schlichtungsstelle werden vom Vorstand benannt. Der Vorstand hat dabei insbesondere auf die Unabhängigkeit der Personen zu achten. Sie unterliegen keinen Weisungen des Verbandes und werden für drei Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung zum Mitglied der Schlichtungsstelle ist möglich.
Die Schlichtungsstelle nimmt Sachverhalte auf und hört alle Beteiligten an. Sie kann die Beteiligten zu einem gemeinsamen Gespräch laden, wenn Aussichten auf eine gütliche Einigung bestehen. Im Detail hat die Schlichtungsstelle folgende Aufgaben:
- Überwachung der Einhaltung des GVP-Ethik-Kodexes
- Verfolgung und Bewertung der gemeldeten Hinweise
- Herbeiführung von einvernehmlichen Einigungen bei Unstimmigkeiten
- Aussprechen von Empfehlungen, falls keine Einigung durch die Betroffenen möglich ist
- Meldung an den GVP-Vorstand bei groben Verstößen gegen den GVP-Kodex
- Dokumentation aller bearbeiteten Anfragen und Hinweise sowie der herbeigeführten Ergebnisse
- Impulsgeberin für die Fortentwicklung einer ethischen Zeitarbeit.
Hinweisgebersystem
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie. Ziel des Gesetzes ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Das Hinweisgeberschutzgesetz verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen (sog. Whistleblowern) und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.
Wir, die Alfred Achilles GmbH, nutzen für die Umsetzung das Kooperationsangebot des Gesamtverbandes der Personaldienstleister e.V. (GVP), gemeinsam mit der EQS Group AG. Dieses umfasst die Bereitstellung eines Vertrauensanwalts durch den Verband und eines hochsicheren digitalen Hinweisgebersystems inkl. Meldekanal und Case Management zur Fallbearbeitung durch die EQS Group AG als technischen Kooperationspartner.
In dieser zentral eingerichteten Meldestelle wird der vom Verband gestellte Vertrauensanwalt unter strikter Wahrung der Vertraulichkeit eingegangene Hinweise auf den sachlichen Anwendungsbereich und Stichhaltigkeit prüfen und ggf. notwendige nächste Schritte einleiten.
Suchthilfe
Die Alfred Achilles GmbH engagiert sich
Wir leisten einen positiven Beitrag für die Gesellschaft und ermöglichen die kosten- und werbefreie Verteilung des Ratgebers SUCHT -HILFE.
Der Sucht-und Jugendhilfe e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, differenziert und vorurteilsfrei Kinder, Jugendliche und Eltern bundesweit über Suchtproblematiken aufzuklären. Hierbei stehen die Gefahren von synthetischen Drogen im Mittelpunkt. Unser Ziel ist es das Phänomen Sucht aus dem Schatten zu befreien und wieder in den Fokus der öffentlichen Diskussion zu stellen.
Zur Aufklärung der Gefahren gibt der Verein Themenhefte heraus, die sich mit all den verschiedenen Aspekten von Sucht und Gewalt auseinandersetzen. Durch unsere finanzielle Unterstützung ermöglichen wir die kompetente Aufklärung und zielgerichtete Prävention.
Wenn auch Ihnen die Aufklärung und Vorbeugung von Gewalt – und Suchtgefahren am Herzen liegt, so wenden Sie sich an die
Sucht- und Jugendhilfe e.V.
Telefon: 0800 588 87 51 (kostenfrei)
Fax: 0800 / 000 52 07 (kostenfrei)
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Aktion "Trösteteddy"
Die Alfred Achilles GmbH hat die Kinderhilfe Diekholzen mit 15 Trösteteddys für die kleinen Patienten in Offenbach unterstützt.
Die "Trösteteddys" sollen in der Notsituation den kleinen Patienten Ablenkung bringen und die Situation entspannen. Die Trostspender sind ein Geschenk und dürfen die Kinder bei Untersuchungen und Behandlungen begleiten.
Sie sehen, es gibt etliche Gründe, weshalb sich ein Gespräch mit uns auch für Sie lohnt!
Ein Anruf oder eine E-Mail kostet nichts – und könnte Ihnen in Zukunft reichlich Zeit, Geld und ärger ersparen! Nehmen Sie am besten gleich Kontakt mit uns auf oder füllen Sie einfach unser Onlineformular für Personalanfrage aus.